2-G-Regel

2-G-Regel für Feuerwehrkurse am Landesverband der Betriebsfeuerwehren von Wien

Wie bereits in der letzten Aussendung angedeutet, sehen wir uns veranlasst die bestehenden Corona-Regeln der neuen Situation anzupassen.

Seit dem 22.11.2021 gilt ein österreichweiter harter Lockdown. Für den Ausbildungsbetrieb im Landesverband der Betriebsfeuerwehren von Wien bring dies folgende Änderungen der  Sicherheitsmaßnahmen mit sich. Ab sofort gelten folgende verschärfte Regelungen-

  • Vor Kursbeginn ist dem Lehrgangsverantwortlichen ein gültiger 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) vorzulegen
  • Vor Ort wird ein Antigentest von jedem Teilnehmer abgenommen
  • Die jeweilige Regelung zur FFP2 Maskentragepflicht, im Ausbildungszentrum, wird vor Kursbeginn bekanntgegeben.

Das Ziel in diesen schwierigen Zeiten muss die Aufrechterhaltung der Gesundheit aller Betriebs-Feuerwehrmitglieder, MitarbeiterInnen in den Betrieben, sowie ihrer Familienangehörigen sein! 

LBDS Thomas Winkler

 

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